Welche Rechnungen sind KSA-pflichtig? Praxisleitfaden mit Beispielen
Texte ja, IT-Programmierung nein — aber die Grenzfälle haben es in sich. Die wichtigsten Klassifizierungs-Beispiele aus der Praxis.
Die häufigste Frage in der Künstlersozialabgabe-Praxis: Welche Rechnung ist pflichtig, welche nicht? Die Antwort liegt im KSVG, ist aber in der Praxis oft mehrdeutig. Dieser Leitfaden zeigt 12 typische Beispielfälle aus der täglichen Buchhaltung.
Grundlagen
Die KSA fällt auf Honorare an selbstständige Künstler und Publizisten. Welche Berufsgruppen das sind, regelt §2 KSVG. Erfasst sind die vier Bereiche:
- Bildende Kunst: Fotografie, Design, Illustration, Grafik
- Darstellende Kunst: Musik (live), Schauspiel, Tanz, Moderation
- Wort: Texte, Lektorat, Übersetzung, Redaktion
- Musik (eigenständig): Komposition, Tonproduktion
12 Praxisbeispiele
1. Werbetexter schreibt Landingpage
Pflichtig. Werbetexte sind klassisch Wort-Bereich.
2. Freelance-Programmierer baut Backend
Nicht pflichtig. Reine IT-Programmierung fällt heraus.
3. Web-Designer entwirft Layout
Pflichtig. Visuelles Konzept ist Bildende Kunst.
4. Web-Designer setzt Layout in HTML/CSS um
Mischrechnung. Üblich: 60 % Design (pflichtig) / 40 % Implementierung (nicht pflichtig). Aufteilung mit Begründung dokumentieren.
5. Produktfotograf für Online-Shop
Pflichtig. Auch Produktfotos sind Bildende Kunst, wenn sie inszeniert sind.
6. Drohnenflug für Vermessung
Nicht pflichtig. Reine technische Dienstleistung ohne kreative Gestaltung.
7. Lektorat für Sachbuch
Pflichtig. Lektorat fällt unter Wort.
8. Technische Übersetzung eines Datenblatts
Nicht pflichtig. Reine technische Übertragung ohne sprachliche Gestaltung.
9. Marketing-Übersetzung Website
Pflichtig. Werbliche/literarische Übersetzungen sind schriftstellerisch.
10. Moderator für Firmenevent
Pflichtig. Live-Moderation ist Darstellende Kunst.
11. Vortragsreferent zu Fachthema
Nicht pflichtig. Reine Wissensvermittlung ist Lehre — nicht Künstler.
12. Komposition eines Werbespot-Jingles
Pflichtig. Auch funktionale Musik ist Komposition.
Was tun bei Unsicherheit?
Im Zweifel: melden. Eine zu hoch angesetzte Meldung kostet 5 % des fraglichen Betrags. Eine vergessene Meldung kann bei DRV-Prüfung Nachzahlungen + 1 %/Monat Säumniszuschlag verursachen.
Audit-Trail aufbauen
Die DRV verlangt im Zweifelsfall eine Begründung der Klassifizierung. Hilfreich ist ein einfaches Schema je Rechnung:
- Pflichtig (ja/nein/teilweise)
- Bereich (Bildende Kunst / Wort / Musik / Darstellende Kunst / nicht erfasst)
- Begründung in 1–2 Sätzen
- Bei Mischrechnung: Aufteilung in %
KSK-Pilot erstellt diesen Audit-Trail automatisch — pro Rechnung, mit Begründung. Bei der nächsten DRV-Prüfung sparen Sie damit Stunden Diskussion.
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