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Für Verlage

Künstlersozialabgabe für Verlage — Honorarvolumen automatisch melden

Als Verlag zahlst du regelmäßig externe Autoren, Lektoren und Illustratoren. Jedes Honorar ist meldepflichtig — KSK-Pilot erfasst alles automatisch.

Beta-Zugang für Verlage — jetzt kostenlos testen

Typische Herausforderungen für Verlage

Hohes Meldevolumen

Bei mehreren Büchern pro Jahr kommen schnell Hunderte Honorarzahlungen zusammen — manuelle Erfassung ist extrem aufwändig.

Volle Abgabepflicht

Verlage fallen unter §24 Abs. 1 KSVG (typische Verwerter) — es gibt keine Bagatellgrenze-Ausnahme.

Komplexe Abgrenzung

Übersetzungen ja, technisches Lektorat grenzwertig, Satzarbeit je nach Kontext — die Klassifizierung ist aufwändig.

So hilft KSK-Pilot Verlagen

Automatische Honorarerfassung

Alle Autorenhonorare aus der Buchhaltung automatisch importiert und erfasst.

KI-Klassifizierung für Grenzfälle

Lektor, Korrektor, technische Redaktion — KSK-Pilot unterscheidet sicher.

Vorauszahlungsberechnung

Automatische Berechnung der monatlichen Vorauszahlungen bis zum 10.

Formular-Autofill

Das KSK-Jahresmeldeformular wird automatisch befüllt — fertig bis 31. März.

Häufige Fragen für Verlage

Sind alle Autorenhonorare KSA-pflichtig?

Ja — Honorare an selbstständige Autoren, Illustratoren und Lektoren für künstlerische oder publizistische Leistungen sind grundsätzlich KSA-pflichtig. Verlage fallen als typische Verwerter unter §24 Abs. 1 KSVG — ohne Bagatellgrenze.

Gilt die KSA-Pflicht auch für E-Book-Autoren?

Ja, das Medium spielt keine Rolle. Ob Print- oder E-Book — die Abgabepflicht richtet sich nach der Leistung (Autorentätigkeit), nicht nach der Publikationsform.

Wie erfasse ich Pauschal-Honorare?

Pauschal-Honorare (z. B. Vorschuss + Tantiemen) können in KSK-Pilot als Gesamtbetrag erfasst werden. Die KI klassifiziert auf Basis der Leistungsbeschreibung in der Rechnung.