Künstlersozialabgabe für Verlage — Honorarvolumen automatisch melden
Als Verlag zahlst du regelmäßig externe Autoren, Lektoren und Illustratoren. Jedes Honorar ist meldepflichtig — KSK-Pilot erfasst alles automatisch.
Beta-Zugang für Verlage — jetzt kostenlos testenTypische Herausforderungen für Verlage
Hohes Meldevolumen
Bei mehreren Büchern pro Jahr kommen schnell Hunderte Honorarzahlungen zusammen — manuelle Erfassung ist extrem aufwändig.
Volle Abgabepflicht
Verlage fallen unter §24 Abs. 1 KSVG (typische Verwerter) — es gibt keine Bagatellgrenze-Ausnahme.
Komplexe Abgrenzung
Übersetzungen ja, technisches Lektorat grenzwertig, Satzarbeit je nach Kontext — die Klassifizierung ist aufwändig.
So hilft KSK-Pilot Verlagen
Automatische Honorarerfassung
Alle Autorenhonorare aus der Buchhaltung automatisch importiert und erfasst.
KI-Klassifizierung für Grenzfälle
Lektor, Korrektor, technische Redaktion — KSK-Pilot unterscheidet sicher.
Vorauszahlungsberechnung
Automatische Berechnung der monatlichen Vorauszahlungen bis zum 10.
Formular-Autofill
Das KSK-Jahresmeldeformular wird automatisch befüllt — fertig bis 31. März.
Häufige Fragen für Verlage
Sind alle Autorenhonorare KSA-pflichtig?
Ja — Honorare an selbstständige Autoren, Illustratoren und Lektoren für künstlerische oder publizistische Leistungen sind grundsätzlich KSA-pflichtig. Verlage fallen als typische Verwerter unter §24 Abs. 1 KSVG — ohne Bagatellgrenze.
Gilt die KSA-Pflicht auch für E-Book-Autoren?
Ja, das Medium spielt keine Rolle. Ob Print- oder E-Book — die Abgabepflicht richtet sich nach der Leistung (Autorentätigkeit), nicht nach der Publikationsform.
Wie erfasse ich Pauschal-Honorare?
Pauschal-Honorare (z. B. Vorschuss + Tantiemen) können in KSK-Pilot als Gesamtbetrag erfasst werden. Die KI klassifiziert auf Basis der Leistungsbeschreibung in der Rechnung.