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KSK-PilotKSK-Pilot

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026 — KSK-Pilot befindet sich in der Beta-Phase. Während der Beta-Phase ist die Nutzung kostenlos. Diese AGB gelten für die Nutzung der Website ksk-software.de und des Beta-Zugangs.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Jonas Krüger (Einzelunternehmen, Meisenweg 13, 78465 Konstanz) im Zusammenhang mit der Software-as-a-Service-Lösung KSK-Pilot unter ksk-software.de.

§ 2 Beta-Phase

KSK-Pilot befindet sich derzeit in der Beta-Phase. Der Zugang ist kostenlos. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der Software. Der Betreiber kann den Beta-Zugang jederzeit ohne Vorankündigung beenden oder ändern.

§ 3 Nutzungsrechte

Mit der Registrierung erhält der Nutzer ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung von KSK-Pilot für eigene betriebliche Zwecke. Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder eine kommerzielle Weiterverwertung ist nicht gestattet.

§ 4 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.

§ 5 Haftungsbeschränkung

KSK-Pilot ist ein Hilfswerkzeug zur Unterstützung bei der Künstlersozialabgabe. Die Berechnungen und Klassifizierungen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Betreiber haftet nicht für Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder sonstige Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Software entstehen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

§ 6 Kündigung

Während der Beta-Phase kann der Nutzer seinen Zugang jederzeit ohne Frist beenden. Der Betreiber kann den Zugang mit 14 Tagen Vorankündigung per E-Mail beenden.

§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Konstanz.

§ 8 Änderungen der AGB

Der Betreiber behält sich vor, diese AGB anzupassen. Nutzer werden über wesentliche Änderungen per E-Mail informiert. Die fortgesetzte Nutzung gilt als Zustimmung.