KSK-Meldung vergessen: Was jetzt zu tun ist
Frist verpasst, KSK schätzt, Säumniszuschlag droht. So melden Sie nach und reduzieren das Risiko bei der nächsten DRV-Prüfung.
Wer die jährliche Meldung an die Künstlersozialkasse versäumt, läuft Gefahr, dass die KSK eine Schätzung vornimmt — und zwar zum Nachteil des Verwerters. Die gute Nachricht: Eine Nachmeldung ist möglich, und je früher sie erfolgt, desto geringer fallen die Säumniszuschläge aus.
Frist verpasst — was passiert?
Die Künstlersozialabgabe-Jahresmeldung ist nach §27 KSVG bis zum 31. März des Folgejahres abzugeben. Wenn Sie diese Frist überschreiten, treten zwei Mechanismen in Kraft:
- Schätzung durch die KSK: Bleibt die Meldung aus, schätzt die KSK auf Basis vorhandener Daten — meist großzügig.
- Säumniszuschlag: 1 % des geschuldeten Betrags pro angefangenen Monat des Verzugs.
Schritt 1 — Honorarsumme rekonstruieren
Holen Sie alle Eingangsrechnungen aus der Buchhaltung des betreffenden Kalenderjahres. Suchen Sie nach Rechnungen von:
- Textern, Lektoren, Übersetzern
- Fotografen, Designern, Illustratoren
- Web-Designern, UX-/UI-Designern
- Musikern, Komponisten, Tonstudios
- Moderatoren, Sprechern, Schauspielern
Schritt 2 — Klassifizierung dokumentieren
Pro Rechnung notieren, ob sie KSA-pflichtig ist. Reine IT-Programmierung und Hosting fallen heraus, Web-Design und Texte zählen dazu. Bei Mischrechnungen sollten Sie die Aufteilung nachvollziehbar machen — die DRV verlangt im Zweifel eine Begründung.
Schritt 3 — Freiwillige Nachmeldung
Eine freiwillige Nachmeldung vor einer DRV-Prüfung ist ausdrücklich erwünscht. Sie können das offizielle Meldeformular der KSK auch nachträglich einreichen. Die KSK rechnet dann die Differenz zur Schätzung ab — meist zugunsten des Verwerters.
Schritt 4 — Säumniszuschläge bezahlen
Säumniszuschläge sind nicht verhandelbar, aber sie wachsen monatlich. Schon ein paar Wochen früher reduziert die Nachzahlung spürbar.
Was Sie nicht tun sollten
- Schweigen: Die DRV wird die Lücke entdecken, spätestens bei der turnusmäßigen Prüfung alle vier Jahre. Dann droht die Vier-Jahres-Rückwirkung.
- Schätzungen ignorieren: Eine Schätzung der KSK wird nach Bestandskraft als Forderung vollstreckbar.
- Privat klären: Die Künstlersozialabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht — sie lässt sich nicht durch Vereinbarungen mit Auftragnehmern ablösen.
Wie KSK-Pilot helfen kann
KSK-Pilot importiert Buchhaltungsdaten, klassifiziert per KI welche Rechnungen pflichtig sind und befüllt das Meldeformular automatisch. Auch Nachmeldungen für Vorjahre sind über die Software möglich. Der DRV-Risiko-Rechner zeigt vorab, wieviel an Säumniszuschlag und Nachzahlung in den letzten vier Jahren aufgelaufen sein kann.
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