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Für Architekturbüros

Künstlersozialabgabe für Architekturbüros — die vergessene Pflicht

Externe Visualisierer, Grafiker und Fotografen für Projektunterlagen — die KSA-Pflicht trifft auch Architektur- und Designbüros.

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Typische Herausforderungen für Architekturbüros

Unbekannte Pflicht

Die wenigsten Architekturbüros wissen, dass externe Visualisierungen und Broschürenfotos KSA-pflichtig sind.

Projektbasierte Vergabe

Honorare fallen projektweise an — keine regelmäßige Buchhaltungsroutine für KSA.

Grenzfall Fotograf

Dokumentationsfotografie für Baugenehmigung nicht pflichtig, Marketing-Fotografie schon — die Abgrenzung ist schwierig.

So hilft KSK-Pilot Architekturbüros

Automatische Klassifizierung

Marketing-Visualisierung vs. technische Dokumentation wird korrekt unterschieden.

Projekt-Zuordnung

Honorare können einzelnen Projekten zugeordnet werden — für übersichtliche Archivierung.

KSA-Pflicht-Check

Klärung im Onboarding, ob das Büro unter §24 Abs. 2 KSVG fällt — schnell und eindeutig.

Einfache Einrichtung

In unter 10 Minuten eingerichtet, kein Steuerberater nötig — vollständig browserbasiert.

Häufige Fragen für Architekturbüros

Gilt KSA auch für Innenarchitektur-Büros?

Ja, sofern das Büro externe Visualisierer, Grafiker oder Fotografen für Marketingzwecke beauftragt. Die KSA-Pflicht richtet sich nach der Leistungsart, nicht nach der Berufsbezeichnung des Auftraggebers.

Sind technische Zeichner KSA-pflichtig?

Nein — rein technische Zeichnungen (CAD, Konstruktionspläne) ohne künstlerischen Gestaltungsanteil sind nicht KSA-pflichtig. KSK-Pilot klassifiziert diese Grenzfälle automatisch per KI.

Was ist mit Architektur-Fotografen?

Fotografie für Marketingzwecke (Website, Broschüren, Präsentationen) ist KSA-pflichtig. Dokumentationsfotografie für behördliche Genehmigungen ist es nicht. KSK-Pilot unterscheidet auf Basis der Rechnungsbeschreibung.