Künstlersozialabgabe für Architekturbüros — die vergessene Pflicht
Externe Visualisierer, Grafiker und Fotografen für Projektunterlagen — die KSA-Pflicht trifft auch Architektur- und Designbüros.
Beta-Zugang kostenlos sichernTypische Herausforderungen für Architekturbüros
Unbekannte Pflicht
Die wenigsten Architekturbüros wissen, dass externe Visualisierungen und Broschürenfotos KSA-pflichtig sind.
Projektbasierte Vergabe
Honorare fallen projektweise an — keine regelmäßige Buchhaltungsroutine für KSA.
Grenzfall Fotograf
Dokumentationsfotografie für Baugenehmigung nicht pflichtig, Marketing-Fotografie schon — die Abgrenzung ist schwierig.
So hilft KSK-Pilot Architekturbüros
Automatische Klassifizierung
Marketing-Visualisierung vs. technische Dokumentation wird korrekt unterschieden.
Projekt-Zuordnung
Honorare können einzelnen Projekten zugeordnet werden — für übersichtliche Archivierung.
KSA-Pflicht-Check
Klärung im Onboarding, ob das Büro unter §24 Abs. 2 KSVG fällt — schnell und eindeutig.
Einfache Einrichtung
In unter 10 Minuten eingerichtet, kein Steuerberater nötig — vollständig browserbasiert.
Häufige Fragen für Architekturbüros
Gilt KSA auch für Innenarchitektur-Büros?
Ja, sofern das Büro externe Visualisierer, Grafiker oder Fotografen für Marketingzwecke beauftragt. Die KSA-Pflicht richtet sich nach der Leistungsart, nicht nach der Berufsbezeichnung des Auftraggebers.
Sind technische Zeichner KSA-pflichtig?
Nein — rein technische Zeichnungen (CAD, Konstruktionspläne) ohne künstlerischen Gestaltungsanteil sind nicht KSA-pflichtig. KSK-Pilot klassifiziert diese Grenzfälle automatisch per KI.
Was ist mit Architektur-Fotografen?
Fotografie für Marketingzwecke (Website, Broschüren, Präsentationen) ist KSA-pflichtig. Dokumentationsfotografie für behördliche Genehmigungen ist es nicht. KSK-Pilot unterscheidet auf Basis der Rechnungsbeschreibung.